Altersrückstellungen
Die Berechnung der Beitragshöhe für die private Krankenversicherung basiert auf einer risikogerechten Kalkulation. Das bedeutet, die private Krankenversicherung erhebt keine pauschalen Beiträge anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers, sondern ermittelt die jeweilige Beitragshöhe individuell in Relation zu dem Risiko, das die Aufnahme des Versicherungsnehmers für die Versicherung bedeutet. Risiko meint in diesem Fall die Kosten, die der Versicherte aller Voraussicht nach durch die Inanspruchnahme von Leistungen verursachen wird.
Im Zuge der Beitragsermittlung werden daher Faktoren wie das Alter und Geschlecht, der aktuelle Gesundheitszustand sowie der gewünschte Versicherungsumfang bewertet. Grundsätzlich bezieht sich die Kalkulation dabei immer auf den aktuellen Zustand, was bedeutet, dass die Beiträge im Verlauf der Versicherungsdauer nicht angepasst oder erhöht werden, weil der Versicherte beispielsweise schwer oder chronisch erkrankt. Die Beiträge für die private Krankenversicherung setzen sich dabei aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich einem Risiko- und einem Sparanteil. Der Risikoanteil wird dazu verwendet, die Kosten zu decken, die der Versicherte aktuell verursacht. Der Sparanteil wird verzinslich angelegt und dient zur Bildung der sogenannten Altersrückstellungen. Diese werden gebildet, weil die private Krankenversicherung die Annahme zugrunde legt, dass das Risiko von Erkrankungen mit zunehmendem Alter steigt und somit letztlich im Alter höhere Kosten verursacht werden als durch die Beiträge gedeckt sind. Grundlage für die Altersrückstellungen bilden versicherungsmathematische Berechnungen, die mit einer Lebensversicherung vergleichbar sind, wobei es sich bei Altersrückstellungen nicht um individuelles Guthaben eines einzelnen Versicherungsnehmers, sondern um das gemeinschaftliche Guthaben jeweils einer Risikogruppe handelt.
Durch das Bilden der Altersrückstellungen soll sichergestellt werden, dass die Beiträge nicht ausschließlich aufgrund des Alters erhöht werden müssen, weil die Differenz, die zwischen den einbezahlten Beiträgen und den tatsächlichen Kosten entsteht, durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen ausgeglichen wird. Insbesondere bei Versicherungsbeginn zahlt der Versicherungsnehmer also höhere Beiträge als notwendig wären, um die von ihm verursachten Kosten zu decken. Die Tatsache, dass für jüngere Versicherungsnehmer niedrigere Beiträge fällig werden als für ältere Versicherungsnehmer, erklärt sich damit, dass ein jüngerer Versicherungsnehmer schlichtweg mehr Zeit hat, um die Altersrückstellungen anzusparen als ein älterer Versicherungsnehmer. Die Bildung der Altersrückstellungen basiert dabei auf dem sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Dieses bildet das Gegenstück zum Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, das sich dadurch kennzeichnet, dass die Differenz zwischen den einbezahlten Beiträgen von älteren, geringverdienenden oder kostenfrei versicherten Versicherungsnehmern und den von ihnen tatsächlich verursachten Kosten durch Beiträge von Versicherungsnehmern ausgeglichen wird, die ein höheres Einkommen erzielen und dadurch bedingt höhere Beiträge leisten.