deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherungen und somit eine wichtige Stütze des Sozialstaates. Sie existiert bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts und wurde vom damaligen Kanzler Otto von Bismarck zur Absicherung ehemaliger Arbeitnehmer ins Leben gerufen, um ihnen einen Lebensabend ohne existentielle Sorgen ermöglichen zu können. Neben den weiteren Sozialversicherungen ist die deutsche Rentenversicherung eine der wichtigsten Institutionen des modernen Sozialstaates in Deutschland. Wie bei Sozialversicherungen in Deutschland üblich, zahlt sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Anteil an der jeweiligen Sozialversicherung, also auch an der Rentenversicherung, in die entsprechende Kasse ein. Diese Anteile sind in der Höhe für beide Seiten gleich.

Die Grundidee dieser Versicherung hat sich bis heute nicht verändert. Die derzeitigen Arbeitnehmer sind verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens in die so genannten Rentenkassen einzuzahlen. Von diesen Einnahmen werden die Renten der aktuellen Rentenempfänger bezahlt. Die Rentenversicherung garantiert auf diese Weise ihre Zahlungsfähigkeit im Leistungsfall, also bei Erreichen des Renteneintrittsalters des Versicherten. Die aktuelle Generation an Arbeitnehmern wiederum erhält ihre späteren Rentenleistungen durch die zukünftigen Rentenversicherungspflichtigen. Dieses Prinzip der deutschen Rentenversicherung findet im so genannten Generationenvertrag Anwendung.

Die deutsche Rentenversicherung galt lange Zeit als einzige Absicherungsmöglichkeit der späteren Rentner und steht durch oftmals leere Rentenkassen mehr und mehr in der öffentlichen Kritik. Viele Rentenversicherungspflichtige fürchten um die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und sichern sich durch optionale, private Rentenversicherungen oder bestimmte Anlageformen zusätzlich ab. Eine bekannte Form dieser zusätzlichen Rentenversicherung ist die Riester Rente, die auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurückgeht. Diese staatlich geförderte, jedoch private Rentenversicherung, kann von einem bestimmten Personenkreis in Anspruch genommen werden und soll eventuelle Lücken in der Basisrente der Rentenversicherten schließen. Aus diesem Grund ist eingezahltes Kapital in eine Riester Rente von Ansprüchen seitens des Staates im Falle von Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme von ALG II Leistungen unberührbar. Der Versicherte muss also nicht den Vertrag der abgeschlossenen Riester Rente aufkündigen und das somit freiwerdende Kapital zur Deckung seines Lebensunterhaltes einsetzen. Somit ist die Riester Rente als zusätzliche Absicherungsmöglichkeit zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung zu sehen.